Editorial

Sehr geehrte Leserin,

sehr geehrter Leser!

die Bundeswehr ist fest integriert in die deutsche Gesellschaft. Es gelten die Gesetze der Europäischen Union und die nationalen Gesetze. Diese bilden auch die Grundlage für die tägliche Arbeit der Überwachungsstellen für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, die den Vollzug der Rechtsbestimmungen für den Verbraucher- und Gesundheitsschutz im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung überwachen. Im Grundbetrieb und Einsatz beraten die Sachverständigen und das Fachpersonal der Überwachungsstellen die Verantwortlichen und Beschäftigten vor Ort, um diese bei der Auftragserfüllung unter Beachtung der unzähligen Schutzbestimmungen auf den Rechtsgebieten des Infektionsschutzes , der Arbeits- und Umweltmedizin, des Veterinärwesens, des Verkehrs mit Lebensmitteln und der Pharmazie zu unterstützen. Da Soldatinnen und Soldaten beispielsweise mit Waffensystemen umgehen oder Fahrzeuge und Waffenträger in den unterschiedlichen Dimensionen bewegen, ist aus Gründen der Arbeitssicherheit beim Konsum psychotroper Substanzen ein besonders strenger Maßstab anzulegen. In diesem Kontext wird die seitens der Bundesregierung beschlossene Teillegalisierung des Verkehrs mit Cannabis in Deutschland für die Bundeswehr unverändert restriktiv zu handhaben sein.

Im Graubereich zwischen herkömmlichen Tabakerzeugnissen und nicht verkehrsfähigen Drogen hat sich in den letzten Jahren ein Markt für neue Oraltabakprodukte (Snus) und Nikotinbeutel entwickelt, der aus verschiedenen Gründen auch in der Bundeswehr Probleme mit sich bringen kann. Die sich ständig erweiternde Produktgruppe wird von der Tabakindustrie intensiv beworben und in ihrer Wirkung stark verharmlost. Gerade unter hoher Einsatz- und Übungsbelastung wird gerne zu diesen Produkten gegriffen, ohne deren Gefährlichkeit richtig einschätzen zu können. Der Konsum und der Besitz dieser Produkte sind in Deutschland statthaft, das Inverkehrbringen und auch der Bezug aus dem Ausland über den online-Handel sind hingegen rechtswidrig. Im Jahr 2023 wurde aufgrund dieser Rechtslage das Inverkehrbringen dieser Produkte in (Einsatz)-Liegenschaften der Bundeswehr untersagt. Anfang des Jahres 2024 wurde zudem eine breit angelegte Kampagne des Sanitätsdienstes zur Information der Truppe auf den Weg gebracht, um Konsumenten und Vorgesetzte vor diesen Produkten zu warnen. Um die Fachkreise im Sanitätsdienst und darüber hinaus ins Bild zu setzen, bilden drei aufeinander aufbauende Fachbeiträge aus Sicht des Verbraucherschutzes, des vorbeugenden Gesundheitsschutzes und der Zahnmedizin den prominenten Schwerpunkt dieser Ausgabe, deren Lektüre ich Ihnen dringend ans Herz legen möchte. Die dort dargelegten Fakten sprechen für sich. In Kombination mit Koffeinbeuteln, Alkohol und mehr ist der Konsum von Snus- und Nikotinbeuteln hoch brisant. Mit einem interprofessionellen, gut vernetzten und konsequent verfolgten Ansatz wird es in der Bundeswehr gelingen, diese nicht ungefährliche Modeerscheinung einzudämmen! Von den Ersthelfern bis hin zur Suchtberatung sind alle gefragt!

Ich wünsche Ihnen viele neue Erkenntnisse beim Studium dieser Ausgabe der WMM.

Ihr

Oberstapotheker Dr. Boris Mey

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