Bundeswehr und Polizei, gemeinsam für die Toten und die Lebenden: Zusammenarbeit auf neuem Niveau
Die Identifizierungskommission (IDKO) des Bundeskriminalamtes (BKA) hat die Aufgabe, die bei einem größeren Schadensereignis verstorbenen Personen zweifelsfrei zu identifizieren. Bereits seit den verheerenden Tsunamis im indischen Ozean 2004 existiert hierzu eine intensive Zusammenarbeit zwischen der Zahnmedizin der Bundeswehr und dem Bundeskriminalamt.
Die Erhebung und der Vergleich zahnmedizinischer Befunde von vor und nach dem Eintritt des Todes ist, neben DNA- und Fingerabdruckvergleich, eine der drei sicheren Identifizierungsmethoden. Dies bedeutet, dass allein auf Grund des forensisch zahnmedizinischen Gutachtens eine eindeutige und sichere Identifizierung auch bei z. B. stark verwesten oder verbrannten menschlichen Überresten möglich ist. Innerhalb des Sanitätsdienstes ist die forensische Expertise der Zahnmedizin führend und nahezu die einzige für die Identifizierung auch in Großschadenslagen professionalisierte Gruppe.
Abb. 1: Klassische Befundbesprechung am Röntgenschirm
Die zu Beginn erwähnte Zusammenarbeit findet auch Ausdruck in einer eigenen allgemeinen Regelung zur zahnärztlichen Unterstützung des Bundeskriminalamtes. Diese Regelung sieht unter anderem vor, dass die bundeswehreigenen Zahnärztinnen und Zahnärzte des forensischen Kernteams durch geeignete Maßnahmen in Übung gehalten werden.
Eine der physisch wie psychisch schwierigsten Aufgaben fällt hierbei den Zahnärzten und Zahnärztinnen zu, die die post mortem (PM) Befunderhebung an der Leiche bzw. an Leichenteilen durchführen.
Um diese Situation in einem geschützten Umfeld beüben zu können, bedarf es rechtsmedizinischer Kapazitäten, in denen, im besten Fall, zusätzlich das Zusammenspiel aller für gewöhnlich mit dem Identifizierungsprozess befassten Stationen trainiert werden kann.
Solche Kapazitäten existieren innerhalb der Bundeswehr nicht und auch außerhalb nur beschränkt. Aus diesem Grund wurde beginnend mit dem Jahr 2023 die Zusammenarbeit der Bundeswehr von der Ebene Bundeskriminalamt auf die Ebene der Landeskriminalämter (LKA) ausgeweitet.
Im November wurde das LKA Berlin durch zwei Sanitätsstabsoffiziere (SanStOffz) Zahnarzt bei einer dreitägigen Identifizierungsübung unterstützt. Es wurden zum einen LKA-Beamte und Beamtinnen zu Zahnprotokollanten ausgebildet, zum anderen war es uns Bundeswehrzahnärzten hierbei möglich, die post mortem-Befunderhebung an drei Leichen durchzuführen. Auch eine ergänzende radiologische Befunderhebung anhand von CT-Daten konnte erfolgen.
Abb. 2: Befunderhebung an der Leiche
In den Augen aller Beteiligten, war dies eine eindeutige Win-Win-Situation, die im Jahr 2024 eine Fortsetzung beim LKA Berlin finden soll. Gleichzeitig hat die Hochschule der Polizei Brandenburg bereits Interesse an einer gleichartigen Zusammenarbeit angezeigt. Die Rechtsmedizin der Charité Berlin sowie das angeschlossene Landesinstitut haben ebenfalls erklärt, zusätzliche Ausbildung auch für die Bundeswehr ermöglichen zu können.
Zusammenfassend bringt oben Genanntes die praktische Ausbildung unser forensisch tätigen SanStOffz Zahnarzt vor allem im Bereich der post mortem-Befunderhebung auf ein, im positivsten Sinne, neues Niveau.
Die dringende Notwendigkeit, als Streitkräfte eigene Kompetenz im Bereich der Opferidentifizierung zu besitzen beziehungsweise aufzubauen, zeigt sich aktuell sehr deutlich in der Ukraine und in Israel.
Wir schulden es unseren Kameradinnen und Kameraden sowie den Hinterbliebenen, dass niemand namenlos beerdigt werden sollte.
Verfasser
Oberstarzt Dr. Alexander Selck, M.A.
Kommando Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung
Schloss Oranienstein, 65582 Diez