Editorial

Sehr geehrte Leserin,

sehr geehrter Leser,

Dies ist ein besonderes Heft geworden, und zwar wegen besonderer Beiträge. Allen voran der Artikel des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr.

Generaloberstabsarzt Dr. Ulrich Baumgärtner fordert darin die stärkere gesetzliche Verankerung unseres Sanitätsdienstes im Sinne der Gesundheitsvorsorge im Krisen- und Katastrophenfall. Die Herleitung ergibt sich zwangsläufig aus den geostrategischen Veränderungen der letzten Jahre. Die Kriegsereignisse in der Ukraine, aber auch der Gesamtverlauf der Pandemie haben gezeigt, wie dringend die situationsangepasste und steuerbare Verfügbarkeit von medizinischer Leistung benötigt wird. Es geht darum, die Möglichkeiten für eine zukunftsorientierte und leistungsadäquate Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Angehörigen des Sanitätsdienstes im Gesundheitssystem Deutschlands zu schaffen. Hierzu wird eine weiterentwickelte gesetzliche Grundlage benötigt, die einerseits den staatlichen Bedürfnissen und andererseits der notwendigen Transformation des Sanitätsdienstes gerecht wird.

Die Vorlesungsreihe der Universität Rostock „Interdisziplinäre Aspekte der Wehr- und Einsatzmedizin“ in Zusammenarbeit mit dem Sanitätsunterstützungszentrum Neubrandenburg gibt gute Hinweise, wie die akademische Kollaboration des Sanitätsdienstes mit zivilen Organisationen ausgestaltet werden kann. Marika Schröter et al. haben diese Veranstaltung wissenschaftlich evaluiert und gute Ergebnisse vorgefunden. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist ein zentrales Thema des Bundes­ministeriums für Gesundheit. Marie-Jelena Mösinger aus dem Bundeswehrkrankenhaus Berlin zeichnet mit ihrem Beitrag über eine Fragebogenaktion unter den Mitarbeitenden davon ein Bild, wie Digitalisierung entgegen mancher kritischen Einstellungen sogar positiv aufgefasst wird. Im Sanitätsdienst werden in diesem Themenbereich seit Jahren massive Anstrengungen unternommen. Insofern ist dieser Artikel mit Sicherheit ein Lichtblick und gibt einen weiteren Schub Motivation, die Anstrengungen nicht nachzulassen.

Aber auch eine wichtige Kasuistik darf nicht fehlen, nämlich die von Andreas Klement et al. über das „Rote Auge“. Eigentlich ein Dauerbrenner und schon vielfach beschrieben. Aber dieser Beitrag zeigt mal wieder, wie medizinische Fälle im Alltag laufen, insbesondere auf See. Gefragt sind hier Kompetenz, unter anderem Improvisation und Kommunikationsvermögen, wenn man Schaden vom Patienten abwenden will.

Sonja Heinrich et al. stellen den zukunftsweisenden Weg für die Übergangsbegleitung von Patienten aus stationärer Psychiatriebehandlung vor. Und dann folgt noch eine wichtige Arbeit von Sandra Rodak aus Koblenz, in der die Ergebnisse des Influenza-Surveys vorgestellt werden. Zum Ende des Heftes gibt es wie immer die Nachrichten aus der Tagungsszene, die zeigen, wie aktiv die einzelnen Institutionen sind.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen dieser Oktoberausgabe.

Herzlichst Ihr

Horst Peter Becker, Chefredakteur